Praktische Angelegenheiten

Informationen zur Priorisierung im LSF: Studierende, die im Immatrikulationsamt registriert sind als ‚mit vom I-Amt anerkannter chronischer Krankheit oder Behinderung‘ bekommen seit dem WiSe 09/10 bevorzugt Plätze in Veranstaltungen mit einer automatischen Platzvergabe, sofern sie sich innerhalb der Anmeldefrist zu den Lehrveranstaltungen anmelden.

Befreiung vom Semesterticket: Studierende mit Behinderung, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, können vom Semesterticket befreit werden. Dafür müsst ihr beim ersten Mal einen formlosen schriftlichen Antrag, die Kopie eures Schwerbehindertenausweises, die Kopie der während des Semesters gültigen Wertmarke sowie beides im Original persönlich im Immatrikulationsamt vorlegen. Dann müsst ihr bei der Rückmeldung das Semesterticket nicht bezahlen (den dann für euch geltenden entsprechenden Betrag findet ihr unter den Informationen zur Rückmeldung) bzw. ihr bekommt den Betrag für das Semesterticket zurück überwiesen, wenn ihr bereits den vollen Semesterbeitrag bezahlt habt. Bei Folgeanträgen reicht es, wenn ihr eine Kopie des Ausweises sowie der neuen gültigen Wertmarke ans Immatrikulationsamt schickt. Dabei werdet ihr auch automatisch im Immatrikulationsamt registriert als ‚mit vom I-Amt anerkannter chronischer Krankheit oder Behinderung‘ und habt Anspruch auf die Priorisierung im LSF.

Wichtig: Die Befreiung vom Semesterticket gilt nur im Zeitraum, in dem eure Wertmarke gültig ist – sie muss zudem für das gesamte Semester gültig sein. Wenn ihr z.B. eine Wertmarke habt, die von Dezember 2020 bis November 2021 gültig ist und diese beim Immatrikulationsamt vorlegt, seid ihr für das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 vom Semesterticket befreit. Für das Wintersemester 2021/22 müsst ihr die neue Wertmarke vorlegen, d.h., falls ihr diese zum Zeitpunkt der Rückmeldung noch nicht habt, müsst ihr zunächst den vollen Semesterbeitrag überweisen und bekommt dann den Anteil für das Semesterticket zurückerstattet.